Mitteilungsblatt

Veterinärmedizinische Universität Wien

Studienjahr 2001/2002

Ausgegeben am 2. Mai  2002

15. Stück


85. Ausschreibung der Nachwahl von einem Mitglied und zwei Ersatzmitgliedern der Universitätsassistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in der Klinikkonferenz der II. Medizinischen Universitätsklinik für Klauentiere
86. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden der Habilitationskommission Dr. Birgit Kühholzer 
87. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden der Habilitationskommission Dr. Ralf Steinborn
88. Ausschreibung von Forschungsstipendien
89. Ausschreibung eines Auslandsstipendiums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien für DissertantInnen
90. Ausschreibung von Stipendien der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien für den Besuch von wissenschaftlichen Kursen oder einer kurzfristigen wissenschaftlichen Ausbildung im Ausland
91. Studienplan für das Diplomstudium Konservierung und Restaurierung an der Akademie der bildenden Künste Wien
92. Ausschreibung für die ersatzweise Besetzung einer Planstelle in der Bundeskonferenz der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (PROKO)
93.  Ausschreibung von Planstellen


85. Ausschreibung der Nachwahl von einem Mitglied und zwei Ersatzmitgliedern der Universitätsassistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in der Klinikkonferenz der II. Medizinischen Universitätsklinik für Klauentiere

Die Nachwahl der Vertreter der Universitätsassistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in der Klinikkonferenz der II. Medizinischen Universitätsklinik für Klauentiere für die laufende Funktionsperiode bis Wintersemester 2002/2003 findet am 13. Mai 2002 um 13.00 Uhr in den Räumen der II. Medizinischen Universitätsklinik statt.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind die Universitätsassistenten und die wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb.

Gewählt werden 1 Mitglied und 2 Ersatzmitglieder der Vertreter der Universitätsassistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb.

Stichtag für die Wahl ist der Tag der Kundmachung der Wahlausschreibung im Mitteilungsblatt.

Wahlvorschläge sind bis  10. Mai 2002, 12.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission, Ass. Prof. Dr. Gerhard Loupal, Institut für Pathologie und Gerichtliche Veterinärmedizin, einzubringen.

Der Vorsitzende der Wahlkommission:
Ass. Prof. Dr. Gerhard Loupal

86. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden der Habilitationskommission Dr. Birgit Kühholzer 

Am 29. April 2002 wurde O. Univ. Prof. Dr. Josef Troxler zum Vorsitzenden der Habilitationskommission Dr. Birgit Kühholzer gewählt.

Der Rektor:
Wolf-Dietrich von Fircks

87. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden der Habilitationskommission Dr. Ralf Steinborn

Am 29. April 2002 wurde O. Univ. Prof. Dr. Walter Günzburg  zum Vorsitzenden der Habilitationskommission Dr. Ralf Steinborn gewählt.

Der Rektor:
Wolf-Dietrich von Fircks


88. Ausschreibung von Forschungsstipendien

§ 1

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vergibt Beihilfen für Zwecke der Wissenschaft, kurz "Forschungsstipendien".  Für das Jahr 2002 steht ein Gesamtbetrag von € 10.130,-- zur Verfügung.  Die Forschungsstipendien dienen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Instituten und Kliniken soll dadurch die Möglichkeit gegeben werden Projekte, die aus Personalmangel hintangestellt wurden, bearbeiten zu können. Die BewerberInnen haben selbstständig oder als MitarbeiterInnen ein bestimmtes Forschungsvorhaben der Institution, der er/sie zugeordnet ist, zu bearbeiten. In erster Linie sind die Forschungsstipendien  für Personen mit abgeschlossenem Doktorat, möglichst der Veterinärmedizin, gedacht (es kann aber auch an diplomierte AkademikerInnen vergeben werden).

§ 2

Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Forschungsstipendiums sind:

1. Bewerbungsschreiben, in welchem auch das Konto anzugeben ist, auf das ein eventuell zuerkanntes Stipendium zu überweisen ist.
2. Lebenslauf
3. Eine ausführliche Beschreibung (Expose) der Arbeit
4. Mindestens ein Gutachten einer/eines in § 19 Abs. 2 Z.1 lit. a-e UOG 93 genannten Universitätslehrerin/Unversitätslehrers über das eingereichte Forschungsvorhaben.
5. Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft.
6. Nachweis des abgeschlossenen Hochschulstudiums.
7. Erklärung über den Einkommensnachweis, aus dem hervorgeht, dass der/die Bewerber/in kein oder ein geringeres Einkommen bezieht, als es einem 4-stündigen remunerierten Lehrauftrag entspricht.

§ 3

Bewerbungen um ein Forschungsstipendium sind im Büro der Vizerektoren einzureichen.

§ 4

Bewerbungen für das Jahr 2002 sind bis 13. Juni 2002 einzureichen.

§ 5

Die Zuerkennung erfolgt durch den Rektor der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Bei Zuerkennung des Forschungsstipendiums ist nach Beendigung der geförderten Arbeit ein Abschlußbericht vorzulegen. Auf Zuerkennung eines Forschungsstipendiums besteht kein Rechtsanspruch.

Der Vizerektor für Forschung und Evaluierung:
O. Univ. Prof. Dr. Chlodwig Franz

89. Ausschreibung eines Auslandsstipendiums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien für DissertantInnen


Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien vergibt, falls es die finanziellen Mitteln erlauben, an nicht in einem aktiven Dienstverhältnis stehende DissertantInnen, im Jahr 2002 insgesamt 2 Auslandsstipendien in der Höhe von € 833,--/Monat für eine maximale Dauer von 3 Monaten für wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen der Dissertation.
Anträge können bis 1. Dezember eines jeden Jahres unter Beilage der nachfolgenden Entscheidungsgrundlagen im Büro für Internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien eingereicht werden. Dem Bewerbungsschreiben soll der Lebenslauf beigelegt werden.

Als Kriterien werden

a) das geplante Forschungsprogramm
b) die Beurteilung der bisherigen wissenschaftlichen Leistung durch den Betreuer der Dissertation

herangezogen.

Die Auswahl der BewerberInnen erfolgt durch das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien innerhalb von 6 Wochen nach dem Einreichtermin.
Gegen den Beschluss des Präsidiums über die Zuerkennung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Das Auslandsstipendium kann an ein und dieselbe Person nur einmal vergeben werden.

Der Präsident:
Senator h. c. Dipl. Ing. Dr. Werner Frantsits

90. Ausschreibung von Stipendien der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien für den Besuch von wissenschaftlichen Kursen oder einer kurzfristigen wissenschaftlichen Ausbildung im Ausland

Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien vergibt im Jahr 2002, falls es die finanziellen Mittel zulassen, insgesamt vier  Stipendien in der Höhe von je € 1000,-- für den Besuch von wissenschaftlichen Kursen oder eine kurzfristige wissenschaftliche Ausbildung. Anträge von wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Veterinärmedizinischen Universität Wien können bis 1. Dezember bzw. 1. Juni eines jeden Jahres unter Beilage der nachfolgenden Entscheidungsgrundlagen im Büro für internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien eingereicht werden.

Als Kriterien werden

a) das Programm der geplanten wissenschaftlichen Ausbildung/des wissenschaftlichen Kurses
b) die fachliche Begründung durch den Vorstand der Klinik/des Institutes

herangezogen.

Die Auswahl der BewerberInnen  erfolgt durch das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien innerhalb von sechs Wochen nach dem Einreichtermin.

Dieses Stipendium wird nur vergeben, wenn die seitens der Veterinärmedizinischen Universität Wien für ähnliche Zwecke vorgesehenen Mittel in einem bestimmten Jahr nicht ausreichen sollten.

Das Stipendium für den Besuch von wissenschaftlichen Kursen oder einer kurzfristigen wissenschaftlichen Ausbildung im Ausland kann an ein und dieselbe Person nur einmal vergeben werden.

Gegen des Beschluss des Präsidiums über die Zuerkennung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.

Der Präsident:
Senator h.c. Dipl. Ing. Dr. Werner Frantsits


91. Studienplan für das Diplomstudium Konservierung und Restaurierung an der Akademie der bildenden Künste Wien

Der neue Studienplan für das Diplomstudium Konservierung und Restaurierung an der Akademie der bildenden Künste Wien liegt in der zentralen Verwaltung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Einsichtnahme auf. Stellungnahmen und Vorschläge werden bis 26. Mai 2002 erbeten.

o. Univ. Prof. DI Mag. Wolfgang Baatz
Vorsitzender der Studienkommission
Hauptgebäude Schillerplatz 3
1010  Wien

92. Ausschreibung für die ersatzweise Besetzung einer Planstelle in der Bundeskonferenz der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (PROKO)

Die Bundeskonferenz der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren schreibt die ersatzweise Besetzung einer Planstelle v/v2 mit Dienstort Wien aus.

Besondere Voraussetzungen: Reifeprüfung (HAK Matura bevorzugt), bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst erwünscht.

Aufgaben bzw. erwünschte Qualifikationen: Eigenverantwortliche Büroarbeit; organisatorische Fähigkeiten; Verwaltungspraxis; qualifizierte Verrechnungstätigkeit, Buchhaltung; sehr gute Rechtschreib-, Maschinschreib- und EDV-Kenntnisse (Word, Excel, Datenbanken); Betreuung und Aktualisierung der Homepage; selbständige Korrespondenz; Englischkenntnisse.

Dienstantritt: 1. Juni 2002

Schriftliche Bewerbungen sind an das Generalsekretariat der Bundeskonferenz der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, Liechtensteinstraße 22a, Stiege 1, A-1090 Wien bis spätestens 17. Mai 2002 zu richten.

Der Vorsitzende:
O. Univ. Prof. Dr. Johannes Koder

93. Ausschreibung von Planstellen

An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Planstellen zur Besetzung. Bewerbungen sind bis 22.5.2002 unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Die Arbeitsplatzbeschreibung liegt in der Personalabteilung zur Einsichtnahme auf. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung (Tel: 01 / 250 77/DW ) zu vereinbaren.

Institut für Bakteriologie, Mykologie und Hygiene (DW 2101)

eine Planstelle eines/r Assistenten/in - Ersatzkraft
Voraussetzung: Abgeschlossenes Doktorat aus Veterinärmedizin
Erwünscht werden: fundierte Kenntnisse auf den Gebieten der Bakteriologie, Mykologie und Hygiene; Erfahrungen in der veterinärmedizinischen Infektions- und Erregerdiagnostik und in der Anwendung molekularbiologischer und serologischer Verfahren; Erfahrung und Interesse an bakteriologischer Grundlagenforschung und/oder angewandter Forschung; gute Englischkenntnisse; Kooperationsbereitschaft.

Universitätsklinik für Geflügel (DW 5151)

eine Planstelle eines/r Vertragsbediensteten k/k2 – befristet (Medizinisch technische/r Assistent/in)
Voraussetzung: Ausbildung zum/r diplomierten medizinisch technischen Assistenten/in (MTA)
Erwünscht werden: Erfahrung auf dem Gebiet der  Infektiologie, Englischkenntnisse sowie EDV-Kenntnisse

Universitätsklinik für Orthopädie bei Huf- und Klauentieren (DW 5501)

eine Lehrlingsplanstelle (Schmiedelehrling zur Ausbildung als Hufschmied/in)
Voraussetzung: Abgeschlossene Pflichtschule, Alter bei Eintritt unter 18 Jahre
Erwünscht werden: körperliche Eignung (kräftige Statur), Interesse an einem metallverarbeitenden Beruf, Interesse für Pferde, im Umgang mit Pferden vertraut, Bereitschaft zur teilweisen Mitarbeit auch im Klinikbereich, "Schnuppertag" möglich.

Zentrale Verwaltung/Wirtschafts- und Gebäudeabteilung (DW 1120)

eine Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v/v3 – Ersatzkraft (Bürokraft)
Voraussetzung: kaufmännische bzw. vergleichbare Ausbildung
Erwünscht werden: PC-Kenntnisse (Excel, Access, Word), Teamfähigkeit, lernfreudig

Lehr- und Forschungsgut Merkenstein (02672 / 82322)

eine Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v/v3 (Laborant/in)
Voraussetzung: abgeschlossene Lehre als Chemielaborant/in (Chemielabortechniker/in)

 

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen,  sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Bewerbungen sind gebührenfrei. Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks

Eigentümer und Herausgeber: Veterinärmedizinische Universität Wien
Verleger und Druck: Zentrale Verwaltung der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Ch. Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1