Mitteilungsblatt

Veterinärmedizinische Universität Wien

Studienjahr 2001/2002

Ausgegeben am 1. März 2002

11. Stück


59. Ausschreibung von Förderungsstipendien gem. § 63 bis § 67 Studienförderungsgesetz (StudFG 1992)
60.

Ausschreibung von Leistungsstipendien für das Studienjahr 2001/2002 gem. § 57 bis §  61 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG 1992)

61. Ausschreibung eines postdoktoralen Auslandstipendiums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität 
62. Ausschreibung von drei Begabtenstipendien der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien
63. Heimtierpreis der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien
64. Ausschreibung des Novartis-Preises 2002
65. Ausschreibung einer C3-Professur für Schweinekrankheiten an der Justus-Liebig-Universität Gießen
66. Ausschreibung von Planstellen

59. Ausschreibung von Förderungsstipendien gem. § 63 bis § 67 Studienförderungsgesetz (StudFG 1992)

§ 1

Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten (insbesondere Dissertationen) von Studierenden ordentlicher Studien an der Veterinärmedizinischen Universität Wien.

§ 2

Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums sind:

1. eine Bewerbung des Studierenden um ein Förderungsstipendium zur Durchführung einer nicht abgeschlossenen Arbeit samt einer ausführlichen Beschreibung (Expose) der Arbeit. Im Bewerbungsschreiben ist auch das Konto anzugeben, auf das ein eventuell zuerkanntes Stipendium zu überweisen ist;

2. eine Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan;

3. die Vorlage mindestens eines Gutachtens eines im § 19 Abs. 2 Z 1 UOG 1993 genannten Universitätslehrers zu Kostenaufstellung und darüber, ob der Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen und seiner Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen;

4. die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG).

Die Anträge, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, werden aufgrund der bisherigen Studienleistungen gereiht.

§ 3

Bewerbungen um ein Förderungsstipendium sind in der Studienabteilung der Zentralen Verwaltung der Veterinärmedizinischen Universität Wien einzureichen.
Die Bewerbungsfrist um ein Förderungsstipendium dauert vom 15. März 2002 bis 30. April 2002 und vom 1. Oktober 2002 bis 15. November 2002.

§ 4

Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr 700,- €  nicht unterschreiten und 3.600,- €  nicht überschreiten. Die Zuerkennung der Förderungsstipendien erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch. Die Zuerkennung erfolgt durch den Studiendekan.

§ 5

Der Studierende, dem ein Förderungsstipendium zuerkannt wurde, hat nach Abschluss der geförderten Arbeit dem Studiendekan einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorzulegen.

Der Studiendekan:
O. Univ. Prof. Dr. Maximilian Schuh

60. Ausschreibung von Leistungsstipendien für das Studienjahr 2001/2002 gem. § 57 bis §  61 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG 1992)

§ 1

Leistungsstipendien an Universitäten dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen.

§ 2

Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Leistungsstipendiums sind, dass der Bewerber bzw. die Bewerberin

a) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder im Sinne des § 4 StudFG Österreichern gleichgestellt ist,
b) den jeweiligen Studienabschnitt innerhalb der Anspruchsdauer gemäß § 18 StudFG unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe gemäß § 19 StudFG absolviert hat,
c) einen Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen, Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten des Rigorosums von nicht schlechter als 2,0 erreicht hat.
Zur Beurteilung werden die gemäß dem Studienplan erforderlichen Lehrveranstaltungen, die  Diplomprüfungen (Vorprüfungen, Teilprüfungen von Diplomprüfungen), die Rigorosen und die Dissertationen herangezogen. 
Leistungsstipendien können nicht nur anlässlich einer Diplomprüfung, sondern grundsätzlich in jedem Studienjahr bezogen werden.

§ 3

Bewerbungen um ein Leistungsstipendium sind in der Studienabteilung der Zentralen Verwaltung der Veterinärmedizinischen Universität einzureichen. Im Bewerbungsschreiben ist auch das Konto anzugeben, auf das ein eventuell zuerkanntes Stipendium zu überweisen ist.

Die Bewerbungsfrist für Leistungsstipendien endet am 25. Oktober 2002, 12.00 Uhr.

§ 4

Ein Leistungsstipendium beträgt für ein Studienjahr mindestens 726,72 €  und höchstens 1.500,-€ .  Auf die Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.

§ 5


Über die Vergabe und die Anzahl der zu vergebenden Stipendien wird, nach Maßgabe der vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zugewiesenen Mitteln, der Studiendekan entscheiden.


§ 6 

Die Anträge, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, werden aufgrund der bisherigen Studienleistungen nach dem Notendurchschnitt gereiht.


Der Studiendekan:
O. Univ. Prof. Dr. Maximilian Schuh


61. Ausschreibung eines postdoktoralen Auslandstipendiums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien stellt für das Jahr 2002 einen Betrag von € 5000,-- zur Verfügung, um einem/r promovierten wissenschaftlich hochqualifizierten Mitarbeiter/in der Veterinärmedizinischen Universität eine mindestens 3-monatige Tätigkeit an einer wissenschaftlichen Einrichtung im Ausland oder einer vergleichbaren Einrichtung im Ausland oder einer vergleichbaren Einrichtung im Inland zu ermöglichen. Bei kürzerem Forschungsaufenthalt kann das Stipendium aliquotiert werden.

Die Bewerbungen sind bis zum 15. Mai 2002 im Büro für Internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien einzureichen und haben eine ausführliche Beschreibung des Forschungsvorhabens zu enthalten, aus der sich die Notwendigkeit des geplanten Aufenthaltes ergibt. Außerdem sind Angaben über die besonderen Arbeitsmöglichkeiten an der gastgebenden wissenschaftlichen Einrichtung sowie eine Zustimmung des Vorstandes dieser Einrichtung erforderlich.

Die Hälfte des Stipendiums wird vor Antritt der Reise ausbezahlt, die zweite Hälfte nach Vorlage und Annahme des Berichtes über den Forschungsaufenthalt. 
Das postdoktorale Forschungsstipendium kann an ein und dieselbe Person nur einmal verliehen werden.

Der Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks

62. Ausschreibung von drei Begabtenstipendien der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien vergibt im Jahr 2002 an drei Studenten des 2. Studienabschnittes, die eine hervorragende Studienleistung aufweisen, Begabtenstipendien in der Höhe von jeweils € 1000,--.

Für das Stipendium sind ein formloses Ansuchen an das Büro für Internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien und eine in der Studienabteilung erhältliche Bestätigung über sämtliche Teilprüfungen der 2. Diplomprüfung, die im Studienjahr 2001/2002 absolviert wurden, vorzulegen.

Die Anträge sind bis spätestens 30. Oktober 2002 einzureichen. Über die Zuerkennung der Stipendien entscheidet das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien nach Ermittlung der drei besten Bewerber entsprechend dem folgenden Schema:

Die Beurteilung der Studienleistungen erfolgt anhand der Ergebnisse aller im Beurteilungszeitraum positiv abgelegten Prüfungen. Prüfungsnoten werden in Faktoren umgesetzt:

Note         1 2 3 4
Faktor       4 3 2 1

Die Multiplikation der Faktoren mit der Wochenstundenanzahl des zugehörigen Prüfungsfaches ergibt die Punkteanzahl. Die Mindestpunkteanzahl für die hervorragende Studienleistung nach dieser Ausschreibung beträgt 180 Punkte.

Der Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks

63. Heimtierpreis der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien

§ 1

Der Arbeitskreis Heimtiere der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität stiftet einen Preis als Anerkennung für hervorragende Dissertationen, die spezielle, für die tierärztliche Praxis relevante Fragestellungen aus dem Bereich der Heimtiere bearbeitet haben.

Der Preis trägt den Namen "Heimtierpreis der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien".

§ 2

Der Preis wird jährlich verliehen, sofern es die Geldmittel des Arbeitskreises Heimtiere der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität zulassen und ist mit € 1000,-- dotiert. Mangels geeigneter Bewerber kann die Verteilung ausgeschriebener Preise auch mehrere Jahre hindurch unterbleiben, ohne dass die Preise verfallen. Wurden in einem der Folgejahre aufgrund der Ausschreibung mehrere den Anforderungen entsprechende Arbeiten eingereicht, so können ausnahmsweise auch nicht verteilte Preise der vergangenen Jahre verliehen werden.

§ 3

Für den Preis des Arbeitskreises Heimtiere kommen Dissertationen in Frage, deren Thematik dem in § 1 genannten Bereich entspricht und die mit "sehr gut" bewertet und vom Erstgutachter für den Preis vorgeschlagen worden sind. Dissertationen, die bereits mit einem anderen Preis ausgezeichnet worden sind, kommen für die Preisverleihung nicht in Frage. Teilnahmeberechtigt sind alle Dissertationen, die im Verlauf des vorausgegangenen Studienjahres approbiert worden sind.

§ 4

Dissertationen, die am Wettbewerb teilnehmen sollen, sind bis 1. Juli an das Generalsekretariat der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität, 1210 Wien, Josef Baumanngasse 8a zu schicken.

§ 5

Die Preisverleihung wird vorbereitet von einer Kommission des Kuratoriums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität, die aus folgenden Mitgliedern besteht: Vorsitzender des Arbeitskreises Heimtiere, Mitglieder des Präsidiums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität sowie einem Vertreter der Bundeskammer der Tierärzte Österreichs, der eine tierärztliche Praxis ausübt.

Die Kommission kann im Bedarfsfall Fachexperten zuziehen, vorzugsweise aus jenen Fächern, die die eingereichten Arbeiten betreffen. Die Kommission hat dem Kuratorium die von ihr als würdig ausersehenen Preisträger  bekannt zugeben und den Vorschlag zu begründen. Über die Preiszuerkennung hat das Kuratorium bis spätestens 31. Oktober zu entscheiden.

§ 6

Die Verleihung des Preises des Arbeitskreises Heimtiere erfolgt im Rahmen einer akademischen Feier.

§ 7

Gegen den Beschluss des Kuratoriums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität über die Preiszuerkennung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.

64. Ausschreibung des Novartis-Preises 2002

Drei  WissenschaftlerInnen, werden je € 10.000,-- für herausragende Leistungen auf den Gebieten Chemie, Medizin oder Biologie erhalten. 

Förderungswürdig sind Personen, die einen signifikanten Teil der eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten in Österreich durchgeführt  und das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Doktorat, Habilitation, a.o. Professur). Eine wiederholte Bewerbung ist zulässig, sofern dem Bewerber ein Novartis- Preis noch nicht zuerkannt worden ist.  Die Zugehörigkeit zu einer Universität ist nicht Voraussetzung.

Die PreisträgerInnen werden von einem unabhängigen  Kuratorium  ausgewählt.

WissenschaftlerInnen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, werden eingeladen, ihre Bewerbung bis 30. April 2002 einzureichen.

Beilagen zur Bewerbung: Lebenslauf (zweifach),  Publikationsliste (zweifach),  zusammenfassende Darstellung der Forschungsschwerpunkte (2-3 Seiten, zweifach), wesentliche Publikationen (einfach)

Univ. Prof. Dr. Jan de Vries

Univ. Prof. Dr. Anton Stütz

Rückfragen/Einreichung:
Novartis Forschungsinstitut GmbH
zu Hd. Frau Gerhild Fürnsinn
Brunner Straße 59, A-1235 Wien
Tel.: +43 1 86634 301
Fax: +43 1 86634 354
e-Mail: gerhild.fuernsinn@pharma.novartis.com
www.at.novartis.com 

65. Ausschreibung einer C3-Professur für Schweinekrankheiten an der Justus-Liebig-Universität Gießen

An der Klinik für Wiederkäuer und Schweine (Innere Medizin und Chirurgie) des Fachbereiches Veterinärmedizin ist ab 1. 8. 2002 die C3-Professur für Schweinekrankheiten wiederzubesetzen. Vorausgesetzt werden nach § 71 HHG neben einer herausragenden Promotion eine besondere pädagogische Eignung als erforderliche Befähigung, das Fachgebiet entsprechend den Vorgaben der Approbationsordnung für Tierärzte in der Lehre in seiner vollen Breite zu vertreten. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie die tierärztliche Approbation und eine Anerkennung als Fachtierärztin/Fachtierarzt auf einem relevanten Gebiet besitzen sowie durch herausragende wissenschaftliche Leistungen (z.B. Habilitation) ausgewiesen sind. Entsprechend der Fachbereichsstruktur sind von dieser Professur die Fachgebiete Innere Medizin und Chirurgie der Schweine in der Patientenversorgung einschließlich der Bestandsbetreuung zu vertreten. Ihre Forschungstätigkeit sollte moderne Methoden zur Diagnostik und Prophylaxe von Erkrankungen beinhalten. Wir gehen davon aus, dass Sie sich auch an hiesigen Graduiertenkollegs (z. B. Molekulare Veterinärmedizin) beteiligen werden.

Die Justus-Liebig-Universität strebt einen höheren Anteil von Frauen im Wissenschaftsbereich an; deshalb bitten wir qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich, sich zu bewerben. Aufgrund des Frauenförderplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens 0-08/02 mit den erforderlichen Unterlagen einschl. aussagefähiger Belege über Ihre pädagogische Eignung bis zum 28. März 2002 an den Präsidenten der Justus-Liebig-Universität Gießen, Ludwigstr. 23, 35390 Gießen. Vor Abgabe ihrer Bewerbung wird empfohlen, unser Merkblatt anzufordern, das Sie über die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen und die erforderlichen Bewerbungsunterlagen informiert. Bewerbungen Schwerbehinderter werden - bei gleicher Eignung - bevorzugt.

66. Ausschreibung von Planstellen

An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangt die nachfolgend angeführte Planstelle zur Besetzung. Bewerbungen sind bis 27.3.2002 unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Die Arbeitsplatzbeschreibung liegt in der Personalabteilung zur Einsichtnahme auf. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung (Tel: 01 / 250 77/DW ) zu vereinbaren.

Zentrale Verwaltung (DW 1122)

eine Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v/v2 – (Assistent/in des Universitätsdirektors)
Voraussetzung: Reifeprüfung
Erwünscht werden: sehr gute EDV-Kenntnisse, Dialog- und Kommunikationsfähigkeit, hohe Leistungsbereitschaft, Kreativität, Problemlösungskompetenz und Eigenverantwortlichkeit, Erfahrung in Verwaltungsabläufen des öffentlichen Dienstes

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Bewerbungen sind gebührenfrei. Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

 

Der Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks

Eigentümer und Herausgeber: Veterinärmedizinische Universität Wien
Verleger und Druck: Zentrale Verwaltung der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Ch. Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1