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Mitteilungsblatt |
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Veterinärmedizinische Universität Wien |
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| Studienjahr 2001/2002 |
Ausgegeben am 15. Februar 2002 |
10. Stück |
48. Ausschreibung der Nachwahl von einem Mitglied und von zwei Ersatzmitgliedern der Universitätsassistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in der Klinikkonferenz der I. Medizinischen Universitätsklinik für Einhufer und Kleintiere
Die Nachwahl der Vertreter der Universitätsassistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb in der Klinikkonferenz der I. Medizinischen Universitätsklinik für Einhufer und Kleintiere für die laufende Funktionsperiode bis Wintersemester 2002/2003 findet am 5. März 2002 um 13.00 Uhr in den Räumen der I. Medizinischen Universitätsklinik für Einhufer und Kleintiere statt.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind die Universitätsassistenten und die wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb.
Gewählt werden 1 Mitglied und zwei Ersatzmitglieder der Vertreter der Universitätsassistenten und der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb.
Stichtag für die Wahl ist der Tag der Kundmachung der Wahlausschreibung im Mitteilungsblatt.
Wahlvorschläge sind bis 1. März 2002, 12.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission , Ass. Prof. Dr. Gerhard Loupal, Institut für Pathologie und Gerichtliche Veterinärmedizin, einzubringen.
Der Vorsitzende der Wahlkommission:
Ass. Prof. Dr. Gerhard Loupal
49. Ausschreibung des Förderungspreises für wissenschaftliche Arbeiten, die das Bundesland Salzburg betreffenDie Salzburger Landesregierung hat beschlossen, zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten (Habilitationsschriften, Dissertationen, Diplomarbeiten und auf eigenständiger Forschung beruhende Arbeiten), die das Bundesland Salzburg betreffen, im Jahr 2002 einen Förderungspreis im Gesamtrahmen von € 7250,-- auszuschreiben.
Der Preis soll Ansporn zur Beschäftigung mit Fragestellungen von besonderer Relevanz für das Bundesland Salzburg und Anerkennung für herausragende Leistungen auf diesem Gebiet sein.
Der Förderungspreis kann nur aufgrund persönlicher Bewerbung verliehen werden. Da der Preis der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dient, dürfen Bewerber/innen das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Es können nur Arbeiten eingereicht werden, deren Abschluss nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Auftragsarbeiten bzw. anderweitig geförderte Arbeiten werden nicht berücksichtigt.
Die Einreichung der Arbeiten hat in zweifacher Ausfertigung bis längstens 31. März 2002 bei der Präsidialabteilung, Fachabteilung 0/92: Hochschulen, Wissenschaft und Zukunftsfragen, Postfach 527, 5010 Salzburg, zu erfolgen. Einreichungen ist ein Lebenslauf sowie eine Kurzfassung von maximal drei Seiten über Fragestellung, Methodik und Inhalt sowie allenfalls vorhandene Benotung/Begutachtung der eingereichten Arbeiten beizufügen. Nähere Auskünfte erteilt die Fachabteilung für Hochschulen, Wissenschaft und Zukunftsfragen unter der Telefonnummer 0662/8042-2116.
50. Ausschreibung des Erzherzog-Johann-Forschungspreises des Landes Steiermark 2002
Um hervorragenden Leistungen auf dem Gebiet der Forschung sichtbare Anerkennung zu verschaffen und junge steirische Wissenschaftler im verstärkten Maß zu wissenschaftlichen Leistungen anzuregen, wurde der "Erzherzog-Johann-Forschungspreis des Landes Steiermark" geschaffen.
Der Erzherzog-Johann-Forschungspreis wird einmal im Jahr verliehen. Durch den Erzherzog-Johann-Forschungspreis sollen hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Geistes- oder Naturwissenschaften, die zur besseren Kenntnis und Erforschung des Landes Steiermark beitragen, ausgezeichnet werden. Der Erzherzog-Johann-Forschungspreis kann nicht geteilt werden. Falls keine auszeichnungswürdige Arbeit vorliegt, ist von der Verleihung des Erzherzog-Johann-Forschungspreises Abstand zu nehmen.
Der Erzherzog-Johann-Forschungspreis ist mit € 10 900,-- dotiert.
Bewerber um den Erzherzog-Johann-Forschungspreis des Landes Steiermark müssen die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine EU Staatsbürgerschaft besitzen, im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren Hauptwohnsitz haben.
Sie haben die folgenden Bewerbungsunterlagen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 6A - Wissenschaft und Forschung, Palais Trauttmansdorff, 8011 Graz, Trauttmansdorffgasse 2, einzureichen:- auszuzeichnende Arbeit
- veröffentlichungsfähige populärwissenschaftliche Kurzfassung der eingereichten Arbeit (15 Zeilen) sowie eine anschauliche Darstellung des eigenen wissenschaftlichen Umfeldes
- institutsexternes, wissenschaftlich qualifiziertes Gutachten über die Arbeit
- Publikationsliste bzw. Werkliste
- Lebenslauf
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)
- Meldezettel (Kopie)Bei Arbeiten einer kollektiven Autorenschaft sind sowohl in der Bewerbung als auch im beizubringenden wissenschaftlichen Gutachten der substantiell eigene Beitrag des Bewerbers sowie sein prägender Anteil am Gesamtwerk klar erkennbar auszuweisen.
Alle Personenbezeichnungen, die in diesem Statut sprachlich in männlicher Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form.
Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 25. April 2002.
Bewerber können auch von Dritten vorgeschlagen werden.
Jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass für die vorgelegte Arbeit bisher kein Preis an ihn vergeben wurde und diese Arbeit auch nicht bei einem anderen Bewerb eingereicht wurde.
Die Bewerber müssen in der wissenschaftlichen Forschung tätig gewesen sein und auf Grund ihrer bisherigen Leistungen die Gewähr für weitere Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der eingereichten Arbeiten bieten.
Für ein abgeschlossenes Lebenswerk oder eine Dissertation wird der Preis nicht vergeben.
Die Wiedereinreichung einer für einen der steirischen Forschungspreise bereits zuvor eingereichten Arbeit ist zulässig.
(Auszug aus der Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 1987, LGBl. Nr. 13, Stück 65.)Für die Steiermärkische Landesregierung:
51. Ausschreibung des Forschungspreises bzw. Förderungspreises für Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark 2001
Der Landeshauptmannstellvertreter:
Schöggl
Um hervorragenden Leistungen auf dem Gebiet der Forschung sichtbare Anerkennung zu verschaffen und junge steirische Wissenschaftler im verstärkten Maß zu wissenschaftlichen Leistungen anzuregen, wurde der "Forschungspreis des Landes Steiermark" geschaffen.
Der Forschungspreis wird einmal im Jahr verliehen. Durch den Forschungspreis sollen hervorragende Leistungen auf allen Gebieten der wissenschaftlichen Forschung ausgezeichnet werden. Der Forschungspreis ist als Hauptpreis für einen anerkannten Wissenschaftler und als Förderungspreis für einen jüngeren (bis 35 Lebensjahre) Wissenschaftler zu verleihen. Der Hauptpreis und der Förderungspreis können nicht geteilt werden. Falls keine auszeichnungswürdige Arbeit vorliegt, ist von der Verleihung des Hauptpreises bzw. Förderungspreises abzusehen.
Der Hauptpreis und der Förderungspreis sind mit je € 10 900,-- dotiert.
Bewerber um den Forschungspreis des Landes Steiermark müssen die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen und im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren Hauptwohnsitz haben. Sie haben die folgenden Bewerbungsunterlagen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 6A - Wissenschaft und Forschung, Palais Trauttmansdorff, 8011 Graz, Trauttmansdorffgasse 2, einzureichen:- auszuzeichnende Arbeit
- veröffentlichungsfähige populärwissenschaftliche Kurzfassung der eingereichten Arbeiten (15 Zeilen) sowie eine anschauliche Darstellung des eigenen wissenschaftlichen Umfeldes
- institutsexternes, wissenschaftlich qualifiziertes Gutachten über die Arbeit
- Publikationsliste
- Lebenslauf
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)
- Meldezettel (Kopie)Bei Arbeiten einer kollektiven Autorenschaft sind sowohl in der Bewerbung als auch im beizubringenden wissenschaftlichen Gutachten der substantiell eigene Beitrag des Bewerbers sowie sein prägender Anteil am Gesamtwerk klar erkennbar auszuweisen.
Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 25. April 2002.
Bewerber können auch von Dritten vorgeschlagen werden.
Jeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass für die vorgelegte Arbeit bisher kein Preis an ihn vergeben wurde und diese Arbeit auch nicht bei einem anderen Bewerb eingereicht wurde.
Die Bewerber müssen in der wissenschaftlichen Forschung tätig gewesen sein und auf Grund ihrer bisherigen Leistungen die Gewähr für weitere Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der eingereichten Arbeiten bieten.
Für ein abgeschlossenes Lebenswerk oder eine Dissertation wird der Preis nicht vergeben.
Die Wiedereinreichung einer zuvor für einen der steirischen Forschungspreise bereits eingereichten Arbeit ist zulässig.
Alle Personenbezeichnungen, die in diesem Statut sprachlich in männlicher Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form.
(Auszug aus der Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 1987, LGBl. Nr. 13, Stück 64.)
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Landeshauptmannstellvertreter:
Schöggl
52. Änderung des Studienplans für das
Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften an der Fakultät für
Technische Naturwissenschaften und Informatik der TU Wien
Die Studienkommission hat den neuen Studienplan für das Doktoratsstudium der
technischen Wissenschaften an der Fakultät für Technische
Naturwissenschaften und Informatik der TU Wien in der Sitzung vom 10.01.2002
einstimmig beschlossen.
Der Studienplan enthält folgende wesentlichen Änderungen:
1. Das Rigorosum enthält eine Dissertationsverteidigung.
2. Der Prüfungssenat des zweiten Teils des Rigorosums besteht aus 3 bis 5
Mitgliedern. Der/die Betreuer/in der Dissertation ist grundsätzlich als
Mitglied des Prüfungssenates zu bestellen. Die Gutachter/innen sollen nach
Möglichkeit Mitglieder des Prüfungssenats sein. Nach Maßgabe der
Möglichkeiten soll zumindest ein Mitglied des Prüfungssenates einer anderen
Universität (möglichst aus dem Ausland) angehören als der/die Betreuer/in
Der Studienplan ist unter der folgenden Internetadresse abrufbar:
www.tu.wien.ac.at/dektnf/drtechn.htm
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, auf die Internetseite zuzugreifen, so
wenden Sie sich bitte an ao.Univ. Prof. Dr. Schmeiser, Institut für
Angewandte und Numerische Mathematik der Technischen Universität Wien,
Wiedner Hauptstr. 8-10, 1040 Wien, Tel.: 588 01 115 -34,
email: schmeise@deana.math.tuwien.ac.at
oder an das Dekanat der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und
Informatik, Getreidemarkt 9, 1060 Wien, Tel.: 588 01 - 100 11, email: dek100@mail.zserv.tuwien.ac.at
.
Ihre Stellungnahmen übermitteln Sie bitte an den Vorsitzenden der
Studienkommission ao. Univ. Prof. Dr. Schmeiser.
Termin für die Begutachtung ist der 11. März 2002.
ao. Univ. -Prof. Dr. Schmeiser
53. Bekanntgabe des Begutachtungsverfahrens Studienplan für das Diplomstudium des Bauingenieurwesens an der Technischen Universität Wien gemäß § 14 (1) UniStG
Die Studienkommission der Fakultät für
Bauingenieurwesen an der Technischen Universität Wien hat in der Sitzung am
29. 1.2002 einstimmig beschlossen, den neuen Studienplan einem öffentlichen
Begutachtungsverfahren zu unterziehen.
Den Studienplan, der ein Qualifikationsprofil enthält, finden Sie unter der
folgenden Adresse:
http://www.betonbau.tuwien.ac.at/STUKO.htm
Im Namen der Studienkommission der Fakultät für Bauingenieurwesen bitte ich
Sie um Prüfung des neuen Studienplans. Ihre Kommentare und Stellungnahmen
senden Sie bitte bis zum 4. 3. 2002 an folgende Adresse: o. Univ. Prof. Dipl.
Ing. Dr. - Ing. Johann Kollegger, M.Eng., c/o Institut für Stahlbeton- und
Massivbau, Karlsplatz 13/E 212, A-1040 Wien
Der Vorsitzende der Studienkommission für Bauingenieurwesen
o. Univ. Prof. Dipl. Ing. Dr. - Ing. Johann Kollegger, M.Eng.
54. Begutachtungsverfahren für das
Doktoratsstudium der medizinischen Wissenschaft an der
Karl-Franzens-Universität Graz
Die Studienkommission für die medizinischen Studienrichtungen hat in
ihrer Sitzung vom 8.1.2002 einen Entwurf für die Erlassung eines
Studienplanes für das Doktoratsstudium der medizinischen Wissenschaft
beschlossen. Der Entwurf liegt in der zentralen Verwaltung der
Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Einsichtnahme auf.
Ich darf Sie einladen, Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf schriftlich bis zum
4. März 2002 an den Vorsitzenden der Studienkommission, Univ. -Prof. Dr.
Jörg Stein, Dekanat der Medizinischen Fakultät, Universitätsplatz 3, A -
8010 Graz, zu richten.
Univ. -Prof. Dr. J.I. Stein e.h.
Vorsitzender der Studienkommission
55. Entwurf für die Erlassung eines Studienplans für das Doktoratsstudium der
Medizinischen Wissenschaften an der Universität Wien
Die Studienkommission für die Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin
sowie für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaften hat in Ihrer
Sitzung vom 23. Jänner 2002 einen Entwurf für die Erlassung eines
Studienplanes für das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaften
beschlossen. Der Studienplan ist ab 11. Februar 2002 unter der Web-Adresse http://www.univie.ac.at/mcw/studienplan/meddok.pdf
öffentlich einsehbar. Eventuelle Stellungnahmen zu dem Entwurf sind
schriftlich bis zum 28. Februar 2002 an den Vorsitzenden der Studienkommission
Ao. Univ. Prof. Dr. Rudolf Mallinger, Dekanat der Medizinischen Fakultät,
A-1010 Wien, Dr. Karl Lueger-Ring 1 zu richten.
Der Vorsitzende der Studienkommission:
A.o.Univ. Prof. Dr. Rudolf Mallinger
56. Begutachtungsverfahren für die Lehramtsstudien Bildnerische Erziehung,
Textiles Gestalten und Werkerziehung gemäß § 14 UniStG der
Kunstuniversität Linz
Die Studienkommission der Lehramtsstudien Bildnerische Erziehung, Textiles
Gestalten und Werkerziehung der Kunstuniversität Linz hat am 30. Jänner 2002
einen Entwurf für die Änderung des Studienplans für die Lehramtsstudien
Bildnerische Erziehung, Textiles Gestalten und Werkerziehung beschlossen. Der
Entwurf wird der Begutachtung gemäß § 14 UniStG unterzogen.
Allfällige Anregungen und Stellungnahmen zu dem Entwurf ersuchen wir bis
spätestens Mittwoch, den 6. März 2002 der Vorsitzenden der Studienkommission
für die Lehramtsstudien zukommen zu lassen. Der Studienplanentwurf ist
abrufbar unter http://www.ufg.ac.at/be/studienrichtung/index.html
.
O. Univ. Prof. Dr. Angelika Plank
Vorsitzende der Studienkommission für die Lehramtsstudien BE, TG und WE
Kunstuniversität Linz, Sonnensteinstraße 11-13
4040 Linz / karin.swoboda@ufg.ac.at
57. Öffentliches Begutachtungsverfahren der Studienpläne Sportwissenschaften
an der Universität Wien gemäß § 14 (1) UniStG
Die Studienkommission der Studienrichtung Sportwissenschaften der
Universität Wien hat den Entwurf der Bakkalaureats- und Magisterstudien für
Sportwissenschaften beschlossen und unterzieht diese nun dem öffentlichen
Begutachtungsverfahren gem. § 14 (1) des UniStG.
Der Studienplanentwurf kann unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://www.univie.ac.at/Spowi/2001a/
Wir ersuchen den Vorschlag zu prüfen und Stellungnahmen und
Änderungsvorschläge bis spätestens 25.2.2002 an den Vorsitzenden der
Studienkommission zu übersenden:
ao. Univ. Prof. Dr. Günter Amesberger
Auf der Schmelz 6A, A 1150 'Wien
Tel.: +43/1/4277488 20, Fax: +43/1/4277 488 19
E-mail: guenter.amesberger@univie.ac.at
58. Ausschreibung von Planstellen
An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Planstellen zur Besetzung. Bewerbungen sind bis 13.3.2002 unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Die Arbeitsplatzbeschreibungen liegen in der Personalabteilung zur Einsichtnahme auf. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung (Tel: 01 / 250 77/DW ) zu vereinbaren.
Universitätsklinik für Geflügel (DW 5151)
eine Planstelle eines/r
Vertragsbediensteten k/k2 – befristet (Medizinisch technische/r
Assistent/in)
Voraussetzung: Ausbildung zum/r diplomierten medizinisch technischen
Assistenten/in (MTA)
Erwünscht werden: Erfahrung auf dem Gebiet der Infektiologie,
Englischkenntnisse sowie EDV-Kenntnisse
Universitätsklinik für Geburtshilfe, Gynäkologie und Andrologie (DW 5401)
eine Planstelle eines/r
Vertragsbediensteten v/v2 – Ersatzkraft (techn. Assistent/in)
Voraussetzung: Reifeprüfung
Erwünscht werden: Grundkenntnisse endokrinologischer Techniken,
Teamfähigkeit und Flexibilität
Institut für Ernährung (DW 3201)
eine viertel
Planstelle eines/r Vertragsbediensteten h/h2 bzw. h/h4 – Ersatzkraft
(Tierpfleger/in)
Voraussetzung: abgeschlossene Tierpflegerschule bzw. gleichzuhaltende
Ausbildung
Erwünscht wird: Erfahrung in Haltung und Pflege von Kleintieren
Lehr- und Forschungsgut Merkenstein (02672 / 82322)
a) eine Planstelle eines/r Landarbeiters/in (Ers. Kraft)
Erwünscht werden: gute Kenntnisse in der Landwirtschaft, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst
b) eine Lehrlingsplanstelle (Pferdewirt/in)
Erwünscht wird: positiver Pflichtschulabschluss
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbungen sind gebührenfrei. Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Der Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks
Eigentümer und Herausgeber:
Veterinärmedizinische Universität Wien
Verleger und Druck: Zentrale Verwaltung der Veterinärmedizinischen
Universität Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Ch. Schwabl, alle 1210 Wien,
Veterinärplatz 1