Veterinärmedizinische Universität Wien

Studienjahr 2001/2002

Ausgegeben am 1. Februar 2002

9. Stück


39. Projektausschreibung "Verbesserung des Studienablaufes"
40. Richtlinien des Universitätskollegiums zur Durchführung der Evaluierung der Forschungsleistung von Universitätseinrichtungen
41. Platzbeschränkungen für Lehrveranstaltungen
42. Begutachtung des Entwurfs für den Studienplan des Diplomstudiums "Wirtschaftspädagogik an der Karl-Franzens-Universität Graz gemäß § 14 UniStG
43. Begutachtung des Studienplans für das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften an der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften der Universität Wien gemäß § 20 (1) UniStG
44. Begutachtung der Entwürfe für ein Bakkalaureats- und zwei Magisterstudien der Betriebswirtschaft an der  Karl-Franzens-Universität  Graz gemäß § 14 UniStG
45. Ausschreibung einer C3-Professur für Hygiene der Lebensmittel tierischen Ursprungs und Verbraucherschutz an der Justus-Liebig-Universität Giessen
46. Ausschreibung des Felix-Wankel-Tierschutz-Forschungspreises - Sonderpreis 2002
47. Ausschreibung von Planstellen

39. Projektausschreibung "Verbesserung des Studienablaufes"

Die Universitätsleitung lädt alle Lehrenden der Universität ein, Anträge über Vorhaben zur Verbesserung des Studienablaufes und der Lehre der VUW zu stellen.
Solche Vorhaben können z. B. sein:

1) Verstärkte Einbindung des Lehr- und Forschungsgutes in die Lehrveranstaltungen
2) Neue Medien in der Lehre
3) Verbesserungen in den Lehrveranstaltungen/Übungen, die zur rascheren Absolvierung von Diplomprüfungen/Teilprüfungen zur Diplomprüfung führen

4) Arbeiten, die zur Implementierung des neuen Studienplanes erforderlich sind

Besonders werden Projekte berücksichtigt, die zur Verbesserung der Ausbildung in Hinblick auf den neuen Studienplan beitragen. Hohe Priorität haben Projekte, an denen mehrere Institute/Kliniken beteiligt sind.
Vorhaben für die postgraduale Weiterbildung können im Rahmen dieser Ausschreibung gefördert werden. (Prinzipiell sollte aber die postgraduale Weiterbildung Einnahmen erzielen, die Mittelzuweisung ist als Startfinanzierung zu sehen).

Im Falle einer Annahme des Projektes werden Ziel- oder Leistungsvereinbarungen mit den Instituten/Kliniken getroffen.

Die ausgewählten Projekte werden mit je 14.000 Euro gefördert (je 7.000 Euro in den Jahren 2002, weitere 7.000 Euro bei erfolgreichem Projektabschluss bzw. Zielerreichung). Die Förderung erfolgt als Aufstockung der o. Dotation der beteiligten Institute/Kliniken.

Es wird gebeten, Projektvorschläge (formlose Projektbeschreibung) bis 4. März 2002 an das Sekretariat der Vizerektoren (z.Hd. Frau Kral) zu richten. Die Projektvergabe erfolgt bis Ende März. Verspätet eingereichte Projekte werden nicht berücksichtigt.

Vizerektor für Lehre und Außenbeziehungen:
Univ.Prof.Dr. Gert Niebauer

 

40. Richtlinien des Universitätskollegiums zur Durchführung der Evaluierung der Forschungsleistung von Universitätseinrichtungen

In der Fassung des Beschlusses des Universitätskollegiums vom 30.1.2002

Die Evaluierung der Publikationsleistung wird einmal jährlich zentral erhoben und jede Veröffentlichung wird entsprechend der unten genannten Kategorien eingeordnet und mit Maßzahlen versehen.

Titel

Symbol

Punktezahl

Zeitschrift 1. Drittel der jeweiligen Kategorien SCI/JCR

Z1

40

Zeitschrift 2. Drittel der jeweiligen Kategorien SCI/JCR

Z2

20

Zeitschrift 3. Drittel der jeweiligen Kategorien SCI/JCR

Z3

10

Zeitschrift ohne Impact Factor aber mit Review

Z4

10

Zeitschrift ohne Impact Factor, ohne Review

Z5

5

Erteilte Patente

P

40

Buchbeiträge (nur Erstauflagen, keine Übersetzungen, nur Autoren, nicht Herausgeber, nur selbst verfasste Seiten)

B

0,5/Seite

Scientific Correspondence inkl. Tatsächlichen "Letters to the Editor"(nicht "Letters" in "Nature" oder ähnliches): wird explizit nicht berücksichtigt

-

0

(IP: impact factor; SCI: Science citation index des Journal citation reports (JCR) des Institute for scientific information)

Aus allen Veröffentlichungen einer Forschungseinrichtung wird die Summe aller Punkte berechnet. Bei der Bewertung der Maßzahlen wird sowohl die Anzahl der Mitarbeiter pro Einrichtung als auch deren Dienstpflichtenanteil für Forschung berücksichtigt.

Diese Erhebung dient der Feststellung von forschungsaktiven und weniger forschungsaktiven Einrichtungen. Die Feststellung von Einheiten mit relativ geringer Forschungsleistung ermöglicht zielgerichtete Förderungsmaßnahmen durch die Universität. Weiters kann die Erhebung bei der Verteilung von Personal- und Sachmitteln als Entscheidungsgrundlage mit herangezogen werden.

Die personenbezogene Forschungsevaluierung (Berufungen, Habilitation, Weiterbestellungen) ist von dieser Erhebung nicht betroffen.

Der Vorsitzende des Universitätskollegiums:
a.Univ.Prof. Dr. Wolfgang Künzel

41. Platzbeschränkungen für Lehrveranstaltungen

Die Lehrveranstaltungen 115.201 Strahlenschutzpraxis und 120.201 Strahlenschutzausbildung  (vom 18. - 22. Februar 2002 und 8. - 24. April 2002) werden mit jeweils 24 Teilnehmern und der Grundkurs Wissenschaft  115.205  im SS 2002 mit 38 Teilnehmern beschränkt.

Univ. Prof. Dipl. Ing. Dr. Gerhard Windischbauer

42. Begutachtung des Entwurfs für den Studienplan des Diplomstudiums "Wirtschaftspädagogik" an der Karl-Franzens-Universität Graz gemäß § 14 UniStG

Die Studienkommission für Wirtschaftspädagogik an der Karl-Franzens-Universität Graz hat am 9. Jänner 2002 gem. § 13 UniStG den Entwurf eines neuen Studienplans für die Studienrichtung Wirtschaftspädagogik beschlossen.
Sie finden diesen Entwurf einschließlich eines Qualifikationsprofils im Internet unter der Adresse http://biwip25.kfunigraz.ac.at/index.asp 
Wir bitten Sie und laden Sie ein, sich am öffentlichen Begutachtungsverfahren zu beteiligen und den neuen Studienplan im Sinne des § 12 Abs. 2 UniStG  zu überprüfen. Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme per Post, Fax oder Email bis spätestens 15. Februar 2002 an folgende  Adresse: Karl-Franzens-Universität Graz, IWIP - Institut für Wirtschaftspädagogik, Vorstand o. Univ. Prof. Mag. Dr. Dieter Mandl  A-8010 Graz, Universitätsstraße 15.  Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne den Entwurf auch in Printform zu. 
Wir danken Ihnen im voraus für Ihre Anregungen und Stellungnahmen bis zum 15.2.2002.

o. Univ.-Prof. Mag. Dieter Mandl
Vorsitzender der Studienkommission Wirtschaftspädagogik 

43. Begutachtung des Studienplans für das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften an der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften der Universität Wien gemäß § 20 (1) UniStG


Der Dekan der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften der Universität Wien erlaubt sich mitzuteilen, dass der Studienplan für das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften an der Human- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien unter der web-Adresse  www.univie.ac.at/H.u.S./studium.htm veröffentlicht und hiermit zur Begutachtung gem. § 20 (1) UniStG ausgesandt wird. Stellungnahmen und Rückmeldungen sind bis 28.2.2002 an die  e-mail-Adresse Dekanat-Gruwi@univie.ac.at erbeten.

Der Dekan:
O. Univ.-Prof. Dr. W. Greisenegger

44. Begutachtung der Entwürfe für ein Bakkalaureats- und zwei Magisterstudien der Betriebswirtschaft an der  Karl-Franzens-Universität Graz gemäß § 14 UniStG

Die Studienkommission Betriebswirtschaft an der Karl-Franzens-Universität Graz hat Entwürfe für ein Bakkalaureats- und zwei Magisterstudien der Betriebswirtschaft beschlossen (Der Umwandlungsantrag gem. § 11a  UniStG wurde bereits gestellt). 
Die Entwürfe liegen in der zentralen Verwaltung der Veterinärmedizinischen Universität zur Einsichtnahme auf.

Im Sinne des § 14 Abs 1 UniStG fordere ich Sie dazu auf,
Ihre Stellungnahme bis spätestens 15. Februar 2002 an folgende Adresse zu senden:

Karl-Franzens-Universität Graz, Studienkommission für Betriebswirtschaft, ReSoWi-Zentrum, A-8010 Graz, Universitätsstraße 15, G3
Tel. (0316)380/3480

O. Univ. Prof. Dr. H.-P. Liebmann

45. Ausschreibung einer C3-Professur für Hygiene der Lebensmittel tierischen Ursprungs und Verbraucherschutz an der Justus-Liebig-Universität Giessen

Am Institut für Tierärztliche Nahrungsmittelkunde des Fachbereichs Veterinärmedizin ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die C-3 Professur für Hygiene der Lebensmittel tierischen Ursprungs und Verbraucherschutz zu besetzen. Vorausgesetzt werden nach § 71 HHG neben einer herausragenden Promotion zusätzliche, für das Fachgebiet einschlägige wissenschaftliche Leistungen (z.B. Habilitation) und eine besondere pädagogische Eignung als erforderliche Befähigung, das Fachgebiet in Forschung, Lehre und Dienstleistung in seiner vollen Breite gemeinsam mit den anderen Professoren des Instituts zu vertreten. Die Lehrverpflichtungen im Fachbereich Veterinärmedizin ergeben sich aus der Tierärztlichen Approbation. Zu den Aufgaben der Professur gehört weiterhin die Beteiligung an der Lehre im Fachbereich "Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement". Wir erwarten ferner von Ihnen, dass Sie neben der tierärztlichen Approbation eine für das Fachgebiet relevante Fachtierarztanerkennung besitzen. Die Mitarbeit in einem noch zu etablierenden Forschungsschwerpunkt "Mensch - Ernährung - Umwelt" wird erwartet.

Die Justus-Liebig-Universität Gießen strebt einen höheren Anteil  von Frauen im Wissenschaftsbereich an; deshalb bitten wir qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich, sich zu bewerben. Auf Grund des Frauenförderplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. - Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens 0-02/02 mit den erforderlichen Unterlagen einschließlich aussagefähiger Belege über Ihre pädagogische Eignung bis zum 28. März 2002 an den Präsidenten der Justus-Liebig-Universität Gießen, Ludwigstraße 23, D-35390 Gießen. Vor Abgabe Ihrer Bewerbung wird empfohlen, unser Merkblatt anzufordern, das Sie über die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen und die erforderlichen Bewerbungsunterlagen informiert. Bewerbungen  Schwerbehinderter werden - bei gleicher Eignung - bevorzugt.

46. Ausschreibung des Felix-Wankel-Tierschutz-Forschungspreises - Sonderpreis 2002

Im Jahre 2002 soll aus Anlass der Wiederkehr des 100. Geburtstages von Prof. h.c. Dr. Ing. e.h. Felix Wankel (12.08.1902-09.10.1988) zusätzlich zu dem in der Regel jährlich durch die Ludwig-Maximilians-Universität München vergebenen Felix-Wankel-Tierschutz-Forschungspreis ein

Sonderpreis 2002 in der Höhe von € 15.000,--

für langjährige erfolgreiche Forschungsarbeit zum Nutzen der Tiere verliehen werden.

Vorschlagsberechtigt sind wissenschaftliche Institutionen und Fachgesellschaften. Vorgeschlagen werden können Personen und Gruppen, die in der Forschung im In- oder Ausland tätig sind. Mit dem Vorschlag müssen Publikationen/Nachweise der einschlägigen Forschungsarbeit in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden. Von den Arbeiten ist zusätzlich eine Zusammenfassung in deutscher Sprache vorzulegen. Eine Ausfertigung der vorgelegten Unterlagen bleibt bei den Akten des Kuratoriums. Eigenbewerbung oder Vorschläge durch Koautoren sind nicht möglich.

Die Vorschläge mit den Arbeiten müssen bis 31. März 2002 beim Dekanat der Tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität vorliegen. Über die Zuerkennung des Preises entscheidet das Kuratorium des Felix-Wankel-Tierschutz-Forschungspreises; sie erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Weitere Auskünfte erteilt das:
Dekanat der Tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität, Veterinärstraße 13, 80539 München, Tel. (089) 2180-2512, Fax: (089) 349799, E-mail: hoff@dekanat.vetmed.uni-muenchen.de
bzw. das Referat Dokumentation und Information der Universität, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München, Tel. (089) 2180-3174 oder - 5374, Fax: (089) 2180 - 3122, E-mail: dokinf@lrz.uni-muenchen.de


47. Ausschreibung von Planstellen

An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Planstellen zur Besetzung. Bewerbungen sind bis 27.2.2002 unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Die Arbeitsplatzbeschreibungen liegen in der Personalabteilung zur Einsichtnahme auf. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung (Tel: 01 / 250 77/DW ) zu vereinbaren.

I.Medizinische Universitätsklinik für Einhufer und Kleintiere (DW 5101)

a) eine Planstelle eines/r Assistenten/in auf die Dauer von 6 Jahren

Voraussetzung: Abgeschlossenes Doktorat aus Veterinärmedizin

Erwünscht werden: einschlägige Vorkenntnisse aus Interner Medizin für Kleintiere, gute Englischkenntnisse, Erfahrung in der Abhandlung von wissenschaftlichen Arbeiten, Vorkenntnisse und Interesse in Dermatologie. Interesse an sowie Erfahrung in der Lehre wird vorausgesetzt; kollegiales Verhalten

b) eine halbe Planstelle eines/r Assistenten/in auf die Dauer von 4 Jahren

Voraussetzung: Abgeschlossenes Doktorat aus Veterinärmedizin

Erwünscht werden: einschlägige Vorkenntnisse aus Interner Medizin für Kleintiere, gute Englischkenntnisse, Erfahrung in der Abhandlung von wissenschaftlichen Arbeiten, Vorkenntnisse und Interesse in Kleintiermedizin (Neurologie oder Heimtiermedizin). Interesse an sowie Erfahrung in der Lehre wird vorausgesetzt; kollegiales Verhalten

Institut für Fleischhygiene, Fleischtechnologie und Lebensmittelwissenschaft (DW 3301)

eine Planstelle eines/r Assistenten/in - Ersatzkraft

Voraussetzung: Abgeschlossenes Doktorat aus Veterinärmedizin

Erwünscht werden: Erfahrungen auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene

Institut für Pathologie und Gerichtliche Veterinärmedizin (DW 2401)

eine Planstelle eines/r wissenschaftlichen Mitarbeiters/in in Ausbildung – Ersatzkraft

Voraussetzung: Absolvierung des Veterinärmedizinischen Studiums

Erwünscht werden: Erfahrungen in der pathomorphologischen Diagnostik

Zentrallabor (DW 5110)

eine Planstelle eines/r Vertragsbediensteten k/k2 – Ersatzkraft

Voraussetzung: Ausbildung zum/r diplomierten medizinische technischen Assistenten/in (MTA)

Erwünscht werden: gute Englischkenntnisse, Teamgeist, Fleiß, Geduld und Kreativität beim Erarbeiten neuer Methoden, Interesse an tierartlichen Besonderheiten sowie Freude an einer patientenorientierten Diagnostik, Freundlichkeit im Parteienverkehr und Identifikation mit dem Labor als Dienstleistungseinrichtung, EDV-Kenntnisse

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Bewerbungen sind gebührenfrei. Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks

Eigentümer und Herausgeber: Veterinärmedizinische Universität Wien
Verleger und Druck: Zentrale Verwaltung der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Ch. Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1