Tierschutzrecht der Länder
ACHTUNG: Das Tierschutzrecht der Länder tritt - mit Ausnahme der Bestimmungen über die "Gefahrenabwehr" mit dem In-Kraft-Treten des Bundes-Tierschutzgesetzes (1.1.2005) außer Kraft!
Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG
Burgenland
Niederösterreich
- Schlachtung und Tötung von Tieren
- Wildtierarten, deren Haltung beschränkt ist
Polizeistrafgesetz [Hundehaltung]
Oberösterreich
- Nutztierhaltung
- Überprüfung bestimmter
landwirtschaftlicher Tierhaltungen
- Schlachtung und Tötung
- Wildtierarten
- Haltung von Hunden
- Anforderungen an Tierheime
- Tiergärten
Salzburg
Steiermark
- Verbot elektrischer Hundedressurhilfen
Tirol
Vorarlberg
Wien
Tierschutzverordnungen
- Haltung von Rindern, Schweinen und Geflügel
- 1. Wiener Tierschutz- und Tierhalte-Verordnung