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Hinweise für die Versendung
von Probenmaterial
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Tierkörper sollten möglichst
umgehend nach dem Todeseintritt per Bahn oder Post übersandt
bzw. persönlich abgegeben werden. Ein umfassender Vorbericht
erleichtert die Bewertung der pathologischen Befunde. Gegebenenfalls
wird eine vorherige telefonische Absprache empfohlen.
Die Untersuchung von Klauentieren ist wegen der Seuchengefahr nur
auf Überweisung durch einen Tierarzt bzw. über die II.
Medizinische Universitätsklinik für Klauentiere möglich.
Tierkörper bzw. Organe sollten
nicht tiefgekühlt werden, da Gefrierartefakte die Beurteilbarkeit
hochgradig reduzieren.
Organproben sollten möglichst
unmittelbar nach der Entnahme in 7%igem Formalin fixiert und
in einem gut verschließbaren Probengefäß mit weiter
Öffnung verschickt werden. Es wird ein Verhältnis Probengröße
zu Formalinvolumen von mindestens 1:10 empfohlen. Nicht fixierte
Organe sollten wenn möglich unter Verwendung von Kühlelementen
versandt werden.
Falls eine bakteriologische oder virologische
Untersuchung erforderlich ist, sollte zusätzlich zur
fixierten Probe auch nicht fixiertes Material übersandt werden.
Feinnadelaspirate und Körperhöhlenflüssigkeiten
- letztere gegebenenfalls nach vorheriger Zentrifugation - sollten
als luftgetrocknete oder acetonfixierte Ausstriche weitergeleitet
werde.
Die Untersuchung von Klauentieren
ist wegen der Seuchengefahr nur auf Überweisung durch einen
Tierarzt bzw. über die II. Medizinische Universitätsklinik
für Klauentiere möglich.
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