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Um ein harmonisches Miteinander an der Universität zu ermöglichen, gelten an der Veterinärmedizinischen Universität Wien die folgenden Regelungen zum Aufenthalt von Hunden am Campus.

Allgemeine Regelungen

  • Mit Ausnahme der eingezäunten Hundeauslaufzone (gegenüber der Bibliothek) gilt die allgemeine Leinenpflicht.   
  • Bissige Hunde müssen zusätzlich einen Beißkorb tragen.   
  • Jeglicher Hundekot ist in die Abfallbehälter zu entsorgen. Dazu stehen Spender gefüllt mit Einweg-Kotsäckchen flächendeckend zur Verfügung.   
  • Hunden ist der Aufenthalt in Labors und Hörsälen verboten.   
  • Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt in oder vor Hörsälen, Kursräumen etc. abgelegt werden.

Spezielle Regelungen für Hunde von Mitarbeiter:innen und Studierenden

Alle an die Vetmeduni Vienna mitgebrachten Hunde müssen mit einer gültigen Vetmed-Hundemarke gekennzeichnet sein. Ohne diese Marke erfolgt kein Einlass. Patienten (erkennbar an Passierschein/Rechnung) sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Es gelten die allgemeinen Regelungen der Hundeordnung. Darüberhinaus ist Hunden von Mitarbeiter:innen und Studierenden der Aufenthalt in Stallungen, Untersuchungs- und Behandlungsräumen verboten.

Zuwiderhandeln gegen allgemeine und spezielle Bestimmungen hat den Entzug der Vetmed-Hundemarke zur Folge.

Zum Merkblatt zur Hundehaltung an der Vetmeduni Vienna (PDF, 123 KB)