BEGRIFFSERKLÄRUNG


Hier finden Sie die Definitionen von Begriffen, die in der Datenbank häufig verwendet werden:  

Bericht

ist ein Schriftstück einer „unteren Stelle an die unmittelbar höhere“, mit genauer Darlegung der Umstände, die zur Ausfertigung dieses Schriftstückes führten sowie beigelegtem Gutachten.  

Bescheid 
(siehe auch Dekret)

ist eine Entschließung des Regenten oder Verordnung von Stelle zu Stelle, die auf dieselbe Seite des zur Eingabe gelangten Schriftstücks oder auf dessen Rückseite geschrieben wird.  

Circular

ist eine „Hofentschließung (Def. siehe weiter unten) an eine Landesstelle, deren Inhalt einer großen Zahl - zum Beispiel allen Grundobrigkeiten  - bekannt werden soll und durch Druck herumgegeben wird. Circulare haben die Form der Dekrete. Die Benennung kommt daher, weil sie (die Circulare) an alle Kreisämter einer Provinz, an alle oder mehrere Grundobrigkeiten und dergleichen, erlassen und bei diesen nach der Reihe herumgegeben werden müssen. Jeder, der sie erhalten hat, setzt den Namen und den Tag des Empfangs darunter, womit er den Erhalt und die Kenntnisnahme bestätigt.

Generalien

sind in der Regel „in Druck erschienene Gesetze, welche sich auf alle Länder der Monarchie erstrecken“. Davon unterscheidet man in der Registratur jene „Generalien“, die sich auf „einzelne nur schriftlich ergehende Gelegenheitsverordnungen, deren Inhalt in Zukunft für ähnliche Fälle entscheidend ist“, beziehen und in den sogenannten Normalien gesammelt werden.  

Hofentschließung

ist eine Entschließung des Regenten nach überreichtem Vortrag bzw., nach einer eingereichten Note eines Präsidiums. 

Intimation

ist eine Weiterleitung einer höheren Verfügung an eine untere Stelle mit der Vorschrift, „dass die höheren Entschließungen den untergeordneten Stellen, ohne Abkürzung wie ohne Zusatz und ohne verlängernde Erklärung wörtlich zu intimieren sind“. Gegenstand der Intimation kann ein Gesetzestext oder die „Vollstreckung eines besonderen Auftrags, eine einzelne Entscheidung betreffen oder bloß eine Nachricht sein“.  

Kabinettschreiben

sind Befehle und Entschließungen des Regenten, die „ohne veranlassenden Aufsatz“, aus eigenem Antrieb an die Präsidien abgehen.  

Nachrichten

haben keinen befehlenden sondern die Allgemeinheit informierenden Charakter und betreffen einzelne Provinzen oder Bezirke, zum Beispiel die Nachricht „über die Einführung des Armeninstituts“.  

Reskript

ist eine Verleihung, Beförderung oder Verordnung, die im Namen des Regenten ergeht und nicht in dem einer Stelle.

Verordnungen

sind Provinzialgesetze, welche im Namen der Landesstelle bekannt gemacht werden. Ihr Gegenstand ist meistens von beschränkterem Inhalte, weil nach der Übung, größere Verfügungen, auch wenn sie nur eine besondere Provinz betreffen, die Form eines Patentes erhalten.  

Zusammengestellt: Dr. Christa Mache

 
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